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Dienstleistungsmarken

Zu dem Begriff der "Dienstleistungsmarke"

Bei Dienstleistungsmarken werden immaterielle Güter markiert. Träger der Marke ist ein Dienstleistungsunternehmen.

Nach dem ursprünglichen Verständnis war jedoch der klassische Markenartikel traditionell ein Sachgut. „Doch seitdem der Dienstleistungsbereich den bei weitem relevantesten Wirtschaftssektor darstellt und auch in Dienstleistungsbranchen Käufermarktsituationen vorherrschen, setzt in der Marketingpraxis und -wissenschaft  eine Diskussion über Relevanz und Besonderheiteneines Markenmanagements für Dienstleistungen ein.“

 Die zunehmende Bedeutung der Dienstleistung als Marke lässt sich auch an der amtlichen Statistik des Deutschen Patent- und Marken-Amtes ablesen, nach der der Anteil der Anmeldungen von nationalen Dienstleistungsmarken seit 1999 pro Jahr jeweils deutlich über 40 Prozent gelegen hat. Einen vorläufigen Rekord gab es im Jahr 2000, in dem die Markenanmeldungen für Dienstleistungen mit 48,3 Prozent nahezu die gleiche Anzahl erreichte, wie die Anmeldungen für Waren.

 Vor dem Hintergrund, dass es erst seit dem Jahr 1979 möglich ist, Dienstleistungen als Marke schützen zu lassen, gewinnen diese Zahlen nochmals an Bedeutung.

Klassische Träger einer Dienstleistungsmarke sind bspw. Telekommunikationsanbieter, Reiseveranstalter, Unternehmen, die Personen befördern oder Objekte transportieren, medizinische oder soziale Einrichtungen, Unternehmensberatungen und Versicherungen.

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